Fiskalvertretung
Haben Sie schon abgeklärt, ob Ihr Unternehmen mit der neuen Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes, welche per 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, mehrwertsteuerpflichtig wird?
Ab 1. Januar 2018 wird neu der weltweite Umsatz für die Beurteilung der Steuerpflicht massgebend sein. Alle Unternehmen, die entweder in der Schweiz ansässig sind oder Leistungen in der Schweiz erbringen und im In- und Ausland pro Jahr aus nicht von der Steuer ausgenommenen Leistungen mehr als CHF 100'000 Umsatz erzielen, werden ab dem ersten Schweizerfranken mehrwertsteuerpflichtig.
Die Bestellung eines Fiskalvertreters mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz ist für ausländische Unternehmen Pflicht. Diese Steuervertretung ist für die Eintragung ins Schweizer MWST-Register zwingend nötig.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Abklärung, übernehmen die Fiskalvertretung und stehen Ihnen für weitere Fragen zur Mehrwertsteuer gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute, damit Sie schon morgen wieder mehr Zeit für das Wesentliche haben: telefonisch unter +41 52 233 96 85 oder über info@mactreuhand.ch.